Impressum

Vereinsstatuten

Wir, der Kulturverein "LA Music Bar" dient der Aufrechterhaltung des Kulturangebots in

8357 Guntershausen. 

 

Name und Sitz 

Unter dem Namen „LA Music Bar“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Guntershausen.

 

Zweck

Der Verein bereichert in der LA Music Bar das Kulturangebot der Region Guntershausen/Aadorf durch Konzerten und Veranstaltungen und macht diese einem breiten Publikum zugänglich. Neben Konzerten steht das Lokal Vereinsmitglieder*innen zur Verfügung, an dem traditionsgemäss gefeiert und Musik gespielt werden kann. Das Lokal ist während den regulären Öffnungszeiten öffentlich zugänglich.

Mittel 

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche halbjährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. 

 

Als tiefstes Vereinsvermögen sind 16’000 Franken definiert.

Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt und sich verpflichtet, den monatlichen Beitrag zu bezahlen. Aktivmitglieder können durch die Mehrheit der bestehenden aktiven Mitglieder durch Bestätigung (schriftlich, digital) in den Verein aufgenommen werden. 

 

Die Mitgliedschaft kann immer auf den nächstmöglichen Kündigungstermin der Miete der Lokalität gekündigt werden und muss vor der Generalversammlung schriftlich an den Präsidenten übermittelt werden.

 

Zusätzliche Beiträge (Gönnerbeiträge, Spenden) können auf Wunsch der Geldgebenden einer bestimmten Sparte (Konzerte, Veranstaltungen etc.) zugesprochen warden.

Aktiv-Mitgliedschaft

Aktiv-Mitglieder sind vollwertige Mitglieder und verfügen über gleiches Mitspracherecht.

Die Mitgliedschaft kostet CHF 50.- / Monat: Monatlich zahlbar, jeweils bis zum 26. des Vormonats. Bezug Stempelkarten: 50% Rabatt.

Alle Mitglieder Gratis nicht alkoholische Getränke.

Die aktiven Mitglieder verpflichten sich, einmal im Monat unentgeltlich den Betrieb zu führen.

Rechte und Pflichten

Aktiv-Mitglieder können das Vereinslokal gratis beanspruchen, verfügen über die Öffnungszeiten, übernehmen Verantwortung. Kontrollieren das Abstreichen der Stempelkarten.

 

Mit dem Eintreten in den Verein verpflichtet sich jedes Aktiv-Mitglied, die Beiträge bis zum Austritt aus dem Verein zu bezahlen. Ausnahmen (z.B. längere Auslandsaufenthalte) müssen im vorhinein dem Präsidenten mitgeteilt werden und ein vorübergehendes Aussetzen der Beitragszahlung beantragt und mit einer zwei-drittel Mehrheit angenommen werden.

Schlüssel

Ausschliesslich Aktiv-Mitglieder dürfen über die Schlüssel verfügen. Bei Weitergabe an ein anderes Aktiv-Mitglied übernimmt dieses die vollständige Verantwortung bis zur Rückgabe des Schlüssels.

 

Passiv-Mitgliedschaft

Passiv-Mitglieder sind nicht an Austrittsbedingungen gebunden.

Die Beiträge der Passiv-Mitglieder werden monatlich mit 50.- beglichen.

Passivmitglieder verfügen über folgende Privilegien:

  • Teilnahme an Vereinsaktivitäten

  • Teilnahme an Sitzungen

  • Stimmrecht

  • Miete LA auf Anfrage (Bestätigung im Chat durch Mehrheit Aktivmitglieder)

  • Aufnahme in Gruppenchat

 

Organe des Vereins 

Der Vorstand

Folgende Funktionen werden durch Aktiv-Mitglieder besetzt:

  • Präsident: repräsentiert den Verein und leitet die Generalversammlung.

  • Vize-Präsident: Übernimmt die Stellvertretung für den Präsidenten.

  • Aktuar: Übernimmt den Informationsfluss zu den Vereinsmitgliedern.

  • Kassier: Übernimmt die Verantwortung über die Buchführung und verwaltet die Finanzen.

Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen und führt die laufenden Geschäfte.



Die Generalversammlung 

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet halbjährlich statt.

Zur Generalversammlung werden die Aktiv-Mitglieder zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. 

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben: 

a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes 

b) Festsetzung und Änderung der Statuten 

c) Abnahme der Jahresrechung

d) Beschluss über das Budget

e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages und Konditionen der Aktivmitglieder

f) Bestätigung Ein- und Austritte 

g) Abstimmung Auflösung des Vereins

 

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

 

Vetorecht Gründungsmitglieder
Die Mehrheit der aktiven Gründungsmitglieder verfügt jederzeit über ein Vetorecht bei Vereinsentscheiden.


Die Revisionsstelle 

Die Generalversammlung wählt jährlich einen Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrolliert und mindestens einmal halbjährlich eine Stichkontrolle durchführt. 

Eine Revision erfolgt nur, wenn der Verein von Gesetzes Wegen revisionspflichtig ist.



Unterschrift 

 

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes. 

 

Haftung 

 

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. 

 

Statutenänderung 

 

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen. 

 

Auflösung des Vereins 

 

Die Auflösung des Vereins kann mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. 

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen anteilsmässig an die Aktiv-Mitglieder.

 

Inkrafttreten 


Diese Statuten sind an der Vereinsversammlung vom 03.11.2024 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Datenschutz

Sämtliche Rechte an Bildern und Text unterliegen, wo nicht anders erwähnt, dem Verein "LA Music Bar Kulturverein".