Impressum
Vereinsstatuten
Wir, der Kulturverein "LA Music Bar" dient der Aufrechterhaltung des Kulturangebots in8357 Guntershausen. Wir stellen für Vereinsmitglieder ein Vereinslokal zur Verfügung, an dem traditionsgemäss gefeiert, gegessen und Musik gespielt werden kann. Das Lokal ist ausschliesslich für Mitglieder zugänglich.
Name und Sitz
Unter dem Namen „LA Music Bar“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Guntershausen.
Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche halbjährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
Aktiv-Mitglieder
Aktiv-Mitglieder sind vollwertige Mitglieder und verfügen über gleiches Mitspracherecht.
Rechte und Pflichten
Aktiv-Mitglieder können das Vereinslokal gratis beanspruchen, verfügen über die Öffnungszeiten, übernehmen Verantwortung.Kontrollieren das Abstreichen der Stempelkarten.Mit dem Eintreten in den Verein verpflichtet sich jedes Aktiv-Mitglied, die Beiträge bis zum Austritt aus dem Verein zu bezahlen.
Schlüssel
Ausschliesslich Aktiv-Mitglieder dürfen über die Schlüssel verfügen. Bei Weitergabe an ein anderes Aktiv-Mitglied übernimmt dieses die vollständige Verantwortung bis zur Rückgabe des Schlüssels.
Organe des Vereins (Vorstand)
Folgende Funktionen werden durch Aktiv-Mitglieder besetzt:
- Präsident: repräsentiert den Verein und leitet die Generalversammlung.
- Vize-Präsident: Übernimmt die Stellvertretung für den Präsidenten.
- Aktuar: Übernimmt den Informationsfluss zu den Vereinsmitgliedern.
- Kassier: Übernimmt die Verantwortung über die Buchführung und verwaltet die Finanzen.
Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen und führt die laufenden Geschäfte.
Vetorecht Gründungsmitglieder
Die Mehrheit der aktiven Gründungsmitglieder verfügt jederzeit über ein Vetorecht bei Vereinsentscheiden.
Beitritt
Aktivmitglieder können durch die mehrheit der bestehenden aktiven Mitglieder durch Bestätigung (schriftlich, digital) in den Verein Aufgenommen werden.
Austritt
Die Mitgliedschaft kann immer auf den nächstmöglichen Kündigungstermin der Miete der Lokalität gekündigt werden und muss vor der Generalversammlung schriftlich an den Präsidenten übermittelt werden.
Aktiv-Mitgliedschaft
CHF 150.- / Monat: Monatlich zahlbar, jeweils bis zum 26. des Vormonats.
Passiv Mitglieder
Passiv-Mitgliedschaft
Sind nicht an Austrittsbedingungen gebunden und verfügen über keinerlei Mitsprache- und Stimmrecht.Die Beiträge der Passiv-Mitglieder werden automatisch durch den Erwerb von Stempelkarten entrichtet.
Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet halbjährlich statt.Zur Generalversammlung werden die Mitglieder zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben: a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes b) Festsetzung und Änderung der Statuten c) Abnahme der Jahresrechungd) Beschluss über das Budgete) Festsetzung des Mitgliederbeitrages f) Bestätigung Ein- und Austritte g) Abstimmung Auflösung des VereinsAn der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
Die Revisoren
Die Generalversammlung wählt jährlich einen Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrolliert und mindestens einmal halbjährlich eine Stichkontrolle durchführt. Eine Revision erfolgt nur, wenn der Verein von Gesetzes Wegen revisionspflichtig ist.Unterschrift Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes. Haftung Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Statutenänderung Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen. Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen anteilsmässig an die Aktiv-Mitglieder.Inkrafttreten Diese Statuten sind an der Vereinsversammlung vom 14.06.2021 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. Präsident Vize-Präsident